Trittsicherheit

Bewertungsmaßstäbe Trittsicherheit

Bereiche mit Rutschgefahr (wie Verkehrsflächen in öffentlichen Gebäuden, Geschäftsräumen etc.) erfordern rutschhemmende Bodenbeläge, beispielsweise glasierte oder unglasierte Steinzeugfliesen.
Die geforderten Bewertungsgruppen nach DIN 51130 sind nachfolgend aufgelistet:

- Bewertungsverfahren „Schiefe Ebene“ Rutschhemmung R9 Neigungswinkel von 6° bis 10° (geringer Haftreibwert) Anwendungsgebiete:
Eingangsbereiche und Treppen öffentlicher Gebäude, Verkaufsräume, Friseurläden etc.

- Rutschhemmung R10 Neigungswinkel von 10° bis 19° (normaler Haftreibwert) Anwendungsgebiete:
Sanitäre Räume, Sozialräume, gewerblich genutzte Lagerräume etc.

- Rutschhemmung R11 Neigungswinkel von 19° bis 27° (erhöhter Haftreibwert) Anwendungsgebiete:
Garagen, Parkflächen im Freien, Gehwege im Außenbereich etc.